Im Rahmen des Widerrufsrechts können nur original verschlossene Lebensmitteln retourniert werden. Angebrochene Packungen können wir leider nicht zurücknehmen, tut mir leid.
Bei der Retoure eines Artikels, dessen Berechtigung zum Widerruf aus gesundheitsschutzrechtlichen Gründen nach §312g Abs. 2 Nr. 3 BGB ausgeschlossen ist, hat dieser Artikel jegliche Gebräuchlichkeit eingebüßt und ist somit unverkäuflich. Die Wertersatzpflicht des Verbrauchers beläuft sich dabei auf 100 % des Kaufpreises. Eine Rücksendung ist in dem Fall ausgeschlossen.
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